

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Wiener Neustadt und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen!
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis
31. Oktober 2020 gültig.
Die gesamte Verodnung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument
Text: BH Wr. Neustadt
- 2020_waldbrandverordnung.pdf (196 KB)