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Bauamt

Um in NÖ zu bauen sind grundsätzlich einmal 3 Gesetze näher zu betrachten:

das NÖ Raumordnungsgesetz

die aktuell gültige Bauordnung:

NÖ BO 2014

und die NÖ Bautechnikverordnung: NÖ BTV 2014.


Zuerst ist zu klären, ob Ihr Vorhaben dem NÖ Raumordnungsgesetz entspricht, (z.B. ist die Widmung richtig), dann können Sie sich um die weiteren Sachen kümmern, wie bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige, meldepflichtige und bewilligungs- bzw. anzeigefreie Vorhaben (NÖ BO). Erst wenn Sie das geklärt haben, müssen Sie auch noch in der Bautechnikverordnung kontrollieren, ob Ihre Unterlagen auch den Normen und Standards entsprechen.

Falls sie Hilfe benötigen nehmen Sie einfach mit Ihrem Gemeindeamt Kontakt auf.

Formular Ansuchen um Baubewilligung (allgemein)




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