

Die Österreichische Bischofskonferenz hat zum Ende des Lockdown für die Feier von Gottesdiensten Folgendes festgelegt:
Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Zusätzlich muss ein EIN-Meter-Mindestabstand eingehalten werden, nicht jedoch zwischen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Somit ergibt sich für unsere Kirche eine beschränkte Anzahl an Plätzen.
Beim Betreten und Verlassen der Kirche sind die Hände zu desinfizieren.
Der Gemeindegesang während des Gottesdienstes - selbstverständlich nur mit Maske - ist reduziert.
Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf.
Die geltenden Schutzmaßnahmen sind nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
Unsere Pfarrkirche ist jederzeit für ein persönliches Gebet geöffnet.
Fotocredit(s): Maria Horak
Text: Maria Horak
zuletzt aktualisiert: 12.12.2021 17:30:06 von Mag. Maria HorakDieser Beitrag wurde 22977 Mal gelesen