

Ab dem 7. Februar sind öffentliche Gottesdienste wieder möglich.
Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – folgende Regelungen:
Ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten. Dadurch ist die Anzahl der Plätze beschränkt.
Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.
Die Hände sind beim Betreten und Verlassen der Kirche zu desinfizieren.
Der Gemeindegesang muss unterbleiben.
So können wir ohne Gefährdung und in Würde Gottesdienste gemeinsam feiern. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.
Fotocredit(s): Maria Horak
Text: Maria Horak
zuletzt aktualisiert: 08.02.2021 23:03:47 von Mag. Maria HorakDieser Beitrag wurde 27121 Mal gelesen