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Amtstafel - Mitteilungen der Gemeinde
13.05.2024-22.05.2024

17.12.2020: Protokoll der GR-Sitzung vom 23.11.2020 (NEU)


VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche S I T Z U N G des G E M E I N D E R A T E S

am 23.11.2020

Ort: Gemeindeamt Matzendorf-Hölles Beginn: 19:00 Uhr

Die Einladung erfolgte am 17.11.2020 durch Kurrende.

Den Vorsitz führt Bgm. Johann Grund

Schriftführer: Alfred Kollar

anwesend waren:

1. GRUND Johann
2. SCHAGL Leopold
3. WEIGELHOFER Christa
4. SCHRAMMEL Mag. Gerhard
5. GROISS Michael
6. STIEGLER Franz
7. ARTNER Claudia
8. WÖHRER Andreas
9. RESCH Robert
10. BAUER KR Heinz
11. LUCKENBERGER Patrick
12. HARTBERGER Andreas
13. MOCEK Hermann
14. HORVATH Andreas
15. HANEK Kurt
16. ENGEL Thomas


entschuldigt abwesend waren:
17. KRUPKA Franz
18. GESTRAB Harald
19. SCHNEIDHOFER Martin

unentschuldigt abwesend waren:

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Vor der Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte ersucht der Bürgermeister GR Thomas Engel seinen Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 zu verlesen.

GR Thomas Engel stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt

Finanzielle Zuwendungen an die FF-Matzendorf

auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu setzen.

Der Inhalt des Dringlichkeitsantrages liegt diesem Sitzungsprotokoll bei.

Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit abstimmen.

Abstimmungsergebnis: für die Dringlichkeit: _15_
gegen die Dringlichkeit: GR Andreas Wöhrer
Enthaltung:

Die Dringlichkeit wird zuerkannt.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Dringlichkeitsantrag von GR Thomas Engel als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird.






Tagesordnung:

1.) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 24.09.2020
2.) Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Erweiterung der WVA Hölles unter Einbeziehung des Tiefbehälters Hölles
3.) Vergabe der technischen Um- und Instandsetzungsarbeiten für die Erweiterung der WVA Hölles unter Einbeziehung des Tiefbehälters Hölles
4.) Vergabe Baubetreuung f. WVA Hölles und ABA Hölles Projekt Eisnerweg und Vergabe der Baubetreuung für die notwendige Umlegung der WL und des RWK Sollenauerweg
5.) Bericht über die Neufestlegung der Seuchenvorsorgeabgabe
6.) Richtlinie für die Verabschiedung langjährig tätiger Gemeindefunktionäre
7.) Neufestlegung der Wasserbezugsgebühren, der Bereitstellungsgebühr und der Wasseranschlussabgabe
8.) Neufestlegung der Kanalbenützungsgebühr sowie der Kanalanschlussabgabe
9.) Neufestsetzung des Aufschließungseinheitssatzes
10.) Neufestlegung der Hundeabgabe
11.) Neufestlegung Richtlinien der Solar- und Photovoltaikförderung
12.) Neufestlegung Richtlinien für die Zuerkennung des Baukostenzuschusses
13.) Löschungserklärung Wiederkaufsrecht Fam. Amon
14.) Neuvermietung Gastrobetrieb Gemeindezentrum
15.) Dringlichkeitsantrag: finanzielle Zuwendungen an die FF-Matzendorf




Top 1: Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 24.09.2020
Da gemäß § 53 (5) NÖ GO schriftlich keine Einwendungen gegen das Protokoll erhoben wurden, gilt das Protokoll der Sitzung vom 24.09.2020 ex lege als genehmigt.


Top 2: Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Erweiterung der WVA Hölles unter Einbeziehung des Tiefbehälters Hölles

Der Bgm. erteilt dem Vizebürgermeister das Wort, dieser berichtet: Aufgrund des von DI Zierhofer geschätzten Bauauftragsvolumens von ca. 400.000 € für die Sanierung des Tiefbehälters in Hölles und Implementierung in die Wasserversorgung wurde eine Ausschreibung durchgeführt.

Aus dem nicht offenen Verfahren geht die Fa. OFS als Bestbieter hervor, Vizebürgermeister Leopold Schagl stellt daher den Antrag die Erd- und Baumeisterarbeiten an die Fa. OFS für einen Betrag von 298.865,98 € exkl. Mwst. zu vergeben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Top 3: Vergabe der technischen Um- und Instandsetzungsarbeiten für die Erweiterung der WVA Hölles unter Einbeziehung des Tiefbehälters Hölles

Der Bgm. erteilt dem Vizebürgermeister das Wort, dieser berichtet: Auch die technische Einrichtung bei der Brunnenanlage Hölles muss entsprechend adaptiert werden. Da die restlichen technischen Einrichtungen der gemeindeeigenen Wasserversorgung von der Fa. GWT errichtet wurden, wurde auch hier ein Angebot der Fa. GWT eingeholt.

Das Angebot für die EMSR Ausstattung beläuft sich auf 59.500 exkl. Mwst., für die maschinelle Ausstattung auf 97.697,20 exkl. Mwst. Vizebürgermeister Leopold Schagl stellt den Antrag diese Angebote anzunehmen. Die Bauüberwachung und Einmessungen in den Gemeindewasserleitungskataster werden durch die Fa. Ingenieurbüro Dr. Lang ZT-GmbH. durchgeführt.



Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen




Top 4: Vergabe Baubetreuung f. WVA Hölles und ABA Hölles Projekt Eisnerweg und Vergabe der Baubetreuung für die notwendige Umlegung der WL und des RWK Sollenauerweg

Der Bgm. erteilt dem Vizebürgermeister das Wort, dieser berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.08.2020 wurde für die Bauparzellen im Eisnerweg die Freigabe der Aufschließungszone beschlossen. Da auf der Eckparzelle ein Einfamilienhaus samt Garage geplant ist, muss die Gemeinde jetzt auch eine Wasser-, und eine Kanalleitung zu diesen Bauparzellen zwecks Erschließung errichten.

Für die Erstellung eines wasserrechtlichen Einreichprojektes, der Angebotseinholung, der örtlichen Bauaufsicht und der Fertigstellungsmeldung an die Wasserrechtsbehörde wäre es ratsam ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

Für das Wohnungsbauprojekt Badenerstraße Ecke Sollenauerweg soll lt. Vermessungsplan die Baufluchtlinie Richtung Straße verschoben werden, in diesem Zusammenhang ist es notwendig die derzeit bestehende alte Wasserleitung und den Regenwasserkanal weiter in das öffentliche Gut zu verschieben.

Für die Erstellung der dafür notwendigen Unterlagen, der Angebotseinholung und der Bauaufsicht ist es auch ratsam ein Ingenieurbüro zu beauftragen.

Der Bürgermeister hat deshalb für beide Angelegenheiten ein Angebot der Fa. Ingenieurbüro Dr. Lang eingeholt.

Dieses Angebot beläuft sich auf 7.380 € exkl. Mwst., dabei handelt es sich aber nur um eine derzeitige Schätzung des Aufwandes, die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand.

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag diese beiden Angelegenheiten in die Hände der Fa. Ingenieurbüro Dr. Lang zu legen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Top 5: Bericht über die Neufestlegung der Seuchenvorsorgeabgabe

Der Bürgermeister berichtet:
Das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz wurde novelliert. Die Novelle wurde am 22. Juni 2020 im Landesgesetzblatt unter LGBl. Nr. 42/2020 kundgemacht.

Hierbei kam es zu einer Erhöhung der Hebesätze mit 1. Jänner 2021:

Ab 1. Jänner 2021 beträgt der Hebesatz gemäß § 4 Abs. 2 für ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Liter 15 €, jede weiteren angefangenen 1.000 Liter 4,40 €.

Die neue Rechtslage erfordert die Erlassung neuer Abgabenbescheide, diese werden vom Bürgermeister erlassen.


Top 6: Richtlinie für die Verabschiedung langjährig tätiger Gemeindefunktionäre

Herr GGR Hermann Mocek berichtet, dass sich ein Arbeitskreis mit der Festlegung von Maßnahmen zur Verabschiedung von langgedienten Gemeindefunktionären beschäftigt hat.

Nach langer eingehender Diskussion ist man zu folgendem Vorschlag für den Gemeinderat gekommen:

Bei ununterbrochener Tätigkeit als Gemeindemandatar mit Lage des Mittelpunktes des Lebensinteresses im Gemeindegebiet Matzendorf-Hölles (Hauptwohnsitz), sollen beim Abschied aus der Funktion folgende Ehrengeschenke vereinbart werden:


Dauer Ehrengeschenk
5 Jahre Blumen und 3er Karton Wein
10 Jahre Uhr mit Gemeindewappen
15 Jahre Kleiner Dukaten bzw. Schmuckstück im Wert eines Golddukaten
20 Jahre Siegelring in Silber bzw. Schmuckstück für Frauen
25 Jahre großer Dukaten bzw. Schmuckstück im Wert eines Golddukaten
30 Jahre und länger Foto für die Ahnengalerie und Siegelring in Gold bzw. Schmuckstück im Wert des Siegelringes
Wenn der Bürgermeister verabschiedet wird, gibt es eine individuelle Vereinbarung.

Eine Urkunde der Gemeinde mit Danksagung erhalten alle scheidenden Gemeinderäte.

Nach einiger Diskussion über den richtigen Zeitpunkt solcher Beschlüsse stellt Herr GR Engel den Antrag die Gemeinderäte nur mit einer Urkunde mit Danksagung und ohne Zuwendung zu verabschieden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt nur GR Engel für den Antrag

Anschließend stellt GGR Hermann Mocek den Gegenantrag die Richtlinie wie vorgelesen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen nur GR Engel ist gegen den Antrag


Top 7: Beschluss einer neuen Wasserabgabenordnung

Der Bürgermeister Johann Grund berichtet:
Da die Kosten der Wasserversorgung durch die Einnahmen nicht vollständig gedeckt werden können, stellt der Bürgermeister den Antrag, eine neue Wasserabgabenordnung gemäß (Anlage A) zu erlassen, in diesem Zusammenhang werden vom Bürgermeister über jede einzelne notwendige Erhöhung (Wasseranschlussgebühr, Bereitstellungsgebühr und Wasserbezugsgebühr) einzelne Abstimmungen durchgeführt.

Wasseranschlussgebühr: von 7 € auf 9 €
Bereitstellungsgebühr: von 8 € auf 16 €
Wasserbezugsgebühr: vom 0,95 €/m³ auf 1,08 €/m³

Abstimmungsergebnis aller Abstimmungen: mehrheitlich angenommen nur GR Engel ist dagegen


Top 8: Neufestlegung der Kanalbenützungsgebühr sowie der Kanalanschlussabgabe

Der Bürgermeister Johann Grund berichtet:
Da die Kosten der Abwasserbeseitigung durch die Einnahmen nicht vollständig gedeckt werden können, stellt der Bürgermeister Johann Grund den Antrag, eine neue Kanalabgabenordnung gemäß (Anlage B) zu erlassen in diesem Zusammenhang werden vom Bürgermeister über alle notwendigen Erhöhungen (Einmündungsabgaben, Benützungsgebühr) einzelne Abstimmungen durchgeführt.

Schmutzwasser-, Regenwasser-, und Mischwassereinmündungsabgabe von 11,80 auf 13,80
Kanalbenützungsgebühr von 1,80 € auf 2 €

Abstimmungsergebnis aller Abstimmungen: mehrheitlich angenommen nur GR Engel ist dagegen


Top 9: Neufestsetzung des Aufschließungseinheitssatzes

Der Bürgermeister Johann Grund berichtet, dass folgendes bekannt ist:

Gemäß NÖ Bauordnung soll sich der Einheitssatz für die Aufschließungskosten aus der Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehweges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges pro Laufmeter zusammensetzen. Dabei ist für die Fahrbahn eine mittelschwere Befestigung einschließlich Unterbau und für die Fahrbahn und Gehsteig eine dauernd staubfreie Ausführung vorzusehen.

Aus diesem Grund wurde ein diesbezügliches Angebot der Fa. Strabag eingeholt, mit diesem Angebot wurden unterschiedliche Kalkulationen angestellt. Die Ergebnisse führten dazu, dass der Einheitssatz anzuheben ist, um auch in Zukunft Kostendeckung zu gewährleisten.

Der Bürgermeister Johann Grund stellt daher den Antrag die Verordnung (Anlage C) wie aufgelegen zu beschließen.


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen nur GR Engel ist dagegen




Top 10: Neufestlegung der Hundeabgabe

Der Bürgermeister Johann Grund erteilt Herrn GGR Hermann Mocek das Wort, dieser verliest die neuen Tarife und stellt den Antrag die bestehenden Hundeabgaben gemäß der neuen Verordnung (Anlage D) festzulegen.


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen nur GR Engel ist dagegen


Top 11: Neufestlegung Richtlinien der Solar und Photovoltaikförderung

Der Bürgermeister erteilt Herrn GR KR Heinz Bauer berichtet, dass in der Sitzung des Gemeinderates vom 04.05.2011 der Gemeinderat beschlossen hat für die Errichtung einer Solar-, bzw. einer Photovoltaikanlage in Matzendorf-Hölles einen Investitionskostenzuschuß zu gewähren. Dieser Investitionskostenzuschuß in der Höhe von damals € 350 soll auf € 700 € angehoben werden. Da sich die Bauordnung zwischenzeitlich geändert hat, und sowohl die Solaranlage als auch die Photovoltaikanlage unter § 17 Z 14 bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben fallen, müssen auch Richtlinien für die Zuerkennung dieses Zuschusses festgelegt werden.

Herr GR Thomas Engel stellt den Antrag diesen Zuschuss auf 1.000 € anzuheben.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt nur GR Engel für den Antrag

Herr GR KR Heinz Bauer stellt daher den Gegenantrag die Richtlinien gemäß (Anlage E) zu beschließen, da die 700 € annäherungsweise die Indexsteigerungen seit der letzten Erhöhung beinhalten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Top 12: Neufestlegung Richtlinien für die Zuerkennung des Baukostenzuschusses

Herr GR KR Heinz Bauer berichtet, dass die Richtlinien über die Zuerkennung des Baukostenzuschusses und auch die Höhe des Baukostenzuschusses aus dem Jahre 1999 einer Überarbeitung bedurften.

Herr GR Thomas Engel stellt den Antrag diesen Zuschuss auf 5.000 € anzuheben.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt nur GR Engel für den Antrag

Herr GR KR Heinz Bauer schlägt vor die Richtlinien gemäß (Anlage F) zu überarbeiten, den Förderbetrag bei den errechneten 4.000 € zu fixieren und zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen




Top 13: Löschungserklärung Wiederkaufsrecht Fam. Amon

Der Bürgermeister Johann Grund berichtet: Die Eigentümer der Liegenschaft EZ 465, KG Hölles, Grundstück Nr.: 267/4, Pecherweg 5, 2751 Hölles bitten den Gemeinderat der Gemeinde Matzendorf-Hölles um Zustimmung zur Löschung des Wiederkaufrechtes, da sämtliche Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde Matzendorf-Hölles, welche mit dem vorstehenden Wiederkaufsrecht zugunsten dieser Gemeinde grundbücherlich besichert worden sind, erfüllt wurden und somit das vorstehende Wiederkaufsrecht gegenstandslos geworden ist.

Bgm. Johann Grund stellt den Antrag der Löschung des Wiederkaufrechtes zuzustimmen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Top 14: Neuvermietung Gastrobetrieb Gemeindezentrum

Der Bürgermeister Johann Grund berichtet das die derzeitigen Mieter mit der Bitte an die Gemeindevertretung herangetreten sind, ihren Mietvertrag vorzeitig zu lösen bzw. einen Nachfolger für die Gastroeinheit des Gemeindezentrums zu suchen. Die Gemeindeführung hat darauf reagiert und trotz der derzeitigen Krise 3 Bewerber zu einem Vorgespräch einladen können.

In der Beilage dieses Tagesordnungspunktes befinden sich die Informationen über die 3 Bewerber, 1 der Bewerber hat kurzfristig seine Bewerbung zurückgezogen.

Der Bürgermeister Johann Grund stellt den Antrag die Gastroeinheit des Gemeindezentrums an die
E’Stella Gastro GMBH., Frau Sabrina Nigmann und Herr Bejamin Sazovsky derzeit erfolgreiche Gastronomen in Leobersdorf und Brunn am Gebirge zu den gleichen Konditionen wie bisher zu vermieten. Sie würden sich freuen den Gastrobereich als weiteren Standort zu betreiben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Top 15: Dringlichkeitsantrag: finanzielle Zuwendungen an die FF-Matzendorf
Herr GR Engel führt aus, das in der letzten Sitzung des Gemeinderates in seiner Abwesenheit die FF-Hölles mit einer Sonderzuwendung für die Anschaffung von Kleidung bedacht wurde, allerdings die FF-Matzendorf nicht, des Weiteren ist Ihm nicht klar, warum die Zuwendung der FF-Hölles im Budget mit ca. 7.000 € beziffert ist, die FF-Matzendorf allerdings 10.000 € erhält. Seiner Meinung nach müssten die Feuerwehren das Gleiche an Zuwendungen erhalten.

Dazu führt der Bürgermeister aus, dass die FF-Hölles für viel weniger Haushalte zuständig ist, auch die großen Gefahrenquellen wie (Pflegeheim, Tankstelle, …) befinden sich im Ortsteil Matzendorf, und die Feuerwehr Matzendorf zusätzlich eine Jugendfeuerwehr betreibt. Die Ausrüstung der einzelnen Feuerwehren mit Fahrzeugen wird über die Mindestausrüstungsverordnung geregelt.

Der geringe Abstand der jährlichen Zuwendungen spiegelt den Unterschied des Aufwandes der Feuerwehren zwar nicht wieder, aber bei der vorigen Sitzung wurde der FF-Hölles ein außerordentlicher Zuschuss für die Kleidung gewährt bei einem anderen Mal wurde der FF-Matzendorf ein außerordentlicher Zuschuss für die Reparatur Ihres Tankfahrzeuges gewährt.
Der Bürgermeister gibt zu Protokoll, dass auch für das nächste Jahr die angesprochenen Fördersummen im Budget vorgesehen sind, sollte sich vor allem in Hinblick auf die Mindereinnahmen durch die Coronakrise ein finanzieller Engpass bemerkbar machen wissen die Kommandanten sicher an wen Sie sich wenden können, da die Mitglieder des Gemeinderates sehr wohl wissen, wie wichtig die Feuerwehren sind und immer ein offenes Ohr für die Probleme ihrer Feuerwehren haben.

Der Bürgermeister stellt den Antrag von Herrn GR Thomas Engel zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt nur GR Engel für den Antrag, Enthaltung: GR Andreas Horvath

Fotocredit(s): Symbolbild
Text: Gemeinde MaHö

zuletzt aktualisiert: 17.12.2020 18:56:31 


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