Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ für Privatzimmervermieter und Haushaltsangehörige
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat am 1. Juli 2020 gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ ins Leben gerufen, um das Vertrauen von in- und ausländischen Gästen in das Urlaubsland Österreich zu stärken. Mittlerweile können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen, Jugendherbergen und gewerblichen Gastronomiebetrieben freiwillig und kostenfrei einmal pro Kalenderwoche auf COVID-19 testen lassen. In der Hoffnung, dass die aktuellen Maßnahmen Wirkung zeigen, müssen wir jetzt schon Sicherheit für die Zeit danach schaffen. Auf mehrfachen Wunsch der Interessensvertretungen wurde das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ unter anderem auf Privatzimmervermieter und deren Haushaltsangehörige mit Kundenkontakt ausgeweitet und für die Wintersaison bis Ende April 2021 verlängert.
Wir wissen, dass die Inanspruchnahme dieses Angebots im Lockdown nicht besonders groß sein wird. Dennoch gibt es vereinzelt Vermieter, die Geschäftsreisende beherbergen und das Testangebot daher natürlich in Anspruch nehmen können. Auch gilt es, für die Zeit nach dem Lockdown bestmöglich vorbereitet zu sein.
Um die Abwicklung für Privatzimmervermieter erfolgreich zu gestalten, sind wir auf die Unterstützung und Mithilfe Ihrer Gemeinde angewiesen. Für die Bearbeitung der Anträge von Privatzimmervermietern wird eine schriftliche Bestätigung der zuständigen (Erhebungs-)Gemeinde zur Adresse der Privatzimmervermietung sowie zur Entrichtung der Tourismusabgabe (Ortstaxe, Nächtigungsabgabe, etc.) im Jahr 2019 benötigt. Zu diesem Zweck wird Förderungswerbern das Formblatt „Erklärung Privatzimmervermieter zur Förderung von Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 im Tourismus und Bestätigung der (Erhebungs-)Gemeinde (Beilage 1c)“ vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Verfügung gestellt.
Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, wird der/die Antragsteller/in mit dem vorausgefüllten Formblatt an die zuständige Gemeinde persönlich oder elektronisch herantreten. Von der (Erhebungs-)Gemeinde wird lediglich eine Unterschrift mit Stempel erfordert sowie die Retournierung an den/die Antragsteller/in. Im Anhang wird Ihnen ein entsprechendes Muster zur Information übermittelt.
Weitere Informationen zu unserer Initiative „Sichere Gastfreundschaft“ und dem Testangebot finden Sie auf der Webseite www.sichere-gastfreundschaft.at.
Ich bedanke mich herzlichst für Ihre Kooperation und wünsche Ihnen alles Gute – vor allem aber Gesundheit – für die nächsten Wochen und Monate!
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Köstinger, Bundesministerin
Text: BM Elisabth Köstinger
zuletzt aktualisiert: 03.12.2020 11:42:55
Beachten Sie den/die folgenden Links: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/