

Aufgrund der Novelle des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes, LGBl. Nr. 42/2020, welche am 22. Juni 2020 im Landesgesetzblatt kundgemacht wurde (unter anderem Erhöhung der Hebesätze mit 01. Jänner 2021), ist die Erlassung neuer Abgabenbescheide erforderlich.
Es ist nun mit vermehrten Anfragen zur Seuchenvorsorgeabgabe und deren Verwendung zu rechnen.
Ein FAQ (frequently asked questions - also häufig gestellte Fragen) und die Antworten zu diesem Thema findet sich im Anhang
Fotocredit(s): Symbolbild
Text: NÖ Landesregierung
zuletzt aktualisiert: 01.12.2020 10:11:30
- FAQ Seuchenvorsorgeabgabe 2020 (66 KB)