Sollten die Einstellungen Ihres Rechners es nicht erlauben auf die BEV Seite zuzugreifen, finden Sie anbei die Liste der am 7.5.2012 in die neue Grundstücksdatenbank umgeschriebenen Grundstücke mit Stand 27.04.2012.
ANLAGE_40_ZU_AVERM_3_2012_VA_WIENER_NEUSTADT.PDF
Nachtrag zum Artikel in der Gemeindezeitung:
es besteht keine Informationspflicht für Gemeinden
Die Umstellung der Grundstücksdatenbank sorgt anscheinend für Verwirrung.
Die Gemeinden haben keine gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Bürgern im Hinblick auf die neue Grundstücksdatenbank. Diese Klarstellung kann nach Gesprächen zwischen Gemeindebund und Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) getroffen werden.
Für Bürgerinnen und Bürger ist die Überprüfung ihrer Grundstücksdaten zudem sehr komplex und schwer zu durchschauen. Es werden weitere Gespräche mit dem BEV geführt werden, um das Procedere zu vereinfachen.
Die Gemeindevertretung wird Sie weiterhin informieren.
Text: Gemeinde Matzendorf-Hölles
- Matzendorf.pdf (119 KB) - Hölles.pdf (57 KB)