

Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir auf einige Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes hinweisen:
Pyrotechnische Gegenstände der Kat. F2 wie Schweizer Kracher, Leuchtraketen, etc. dürfen Personen unter 18 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kat. F2 ist im Ortsgebiet verboten. Die Strafbestimmungen sehen eine Geldstrafe bis zu € 2.180,- bzw. Arrest bis zu 6 Wochen vor. Beide Strafen können nebeneinander verhängt werden.
Aufgrund der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen wird ersucht, aus Rücksicht auf ältere und kranke Menschen, die Bestimmungen dieses Gesetzes auch am Silvesterabend zu beachten.
Das Merkblatt entnehmen Sie bitte dem Dateianhang!
Fotocredit(s): Symbolbild
zuletzt aktualisiert: 01.01.2021 09:38:55 von Gerhard SchrammelDieser Beitrag wurde 1263 Mal gelesen